Garantie

Garantiebestimmung

Gemäß unseren AGB haben Sie auf unsere Osmoseanlagen  2 Jahre Gewährleistung  nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wenn Sie während der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit wider Erwarten einen Fehler oder Mangel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich. 

Das reklamierte Gerät wird dann umgehend geprüft und repariert  bzw. erneuert.   

Hiervon ausgenommen sind sämtliche Verschleißteile wie Filter, Membranen, Verbindungen, Schlauchleitungen elektrische sowie bewegliche Bauteile und Vorfilterdichtungen.

 

 

Die Gewährleistung / Garantie erlischt bei folgenden Punkten:

Unkorrekte Inbetriebnahme, Missbrauch, falsche Verwendung oder Instandsetzung, Nachlässigkeit, Veränderung des Systems, unregelmäßige bzw. verzögerte Wartung der Filter und/oder Membranen.

Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche aus Schadensfällen wie z.B. Frost, unsachgemäße Montage und/oder Wartung, Nutzung von Leitungswasser über 2000µs, sowie bei Verwendung mit Leitungswasser das nicht DIN2000 entspricht.

Gleiches gilt bei der Verwendung von Brunnen, See, Salz oder Quellwasser.

Sämtliche Garantiezusagen unterliegen der Einhaltung der Betriebs- und Wartungsvorgaben.

Die Haftung ist Grundsätzlich begrenzt auf die Instandsetzung, Reparatur oder Austausch des Systems nach unserer Wahl.

Weitergehende Ansprüche - gleich welcher  Art - aus dem Gebrauch/Nutzung und Einbau des Systems sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Sämtliche Mängel sind sofort nach Eintreten des Mangels unter Vorlage der Originalrechnung und/oder Garantieschein zu melden.

Rücksendungen ohne vorherige Absprache oder Genehmigung werden nicht bearbeitet.

Rücksendungen haben stets kostenfrei zu erfolgen. Bei unberechtigter Reklamation wird die aufgewendet Zeit, das Material sowie das Rückporto in Rechnung gestellt.

Weitergehende Kosten wie z.B. Telefonkosten, Reisekosten, Verdienstausfall, Unbequemlichkeiten, Instandsetzung oder Ersatz von Schäden anderer Geräte oder Einrichtungen, Tieren oder Gegenständen sind ausgeschlossen.

Weitergehende Garantiezusagen sind nur in schriftlicher Form gültig.

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